Es ist niemandem zu verdenken, diese Kennzahl heranzuziehen. Schließlich präsentiert ein Unternehmer selten seinen Jahresgewinn in einem Gespräch, um einen tatsächlichen Rückschluss auf die Profitabilität seines Unternehmens zu ermöglichen.
Warum sich dennoch viele Jungunternehmer Zeit lassen, den ersten Mitarbeiter an Bord zu nehmen, liegt vermutlich an 3 Fragen, die du dir durchgedacht und vor allem durchgerechnet haben solltest.
- Was soll der Mitarbeiter denn überhaupt tun? Habe ich auf Dauer gesehen ausreichend Tätigkeiten und Themen, die dieser übernehmen soll.
- Was kostet mich eine Person mit einem Profil, die genau diese Aufgabenstellungen abdeckt?
- Kann ich diesen Mitarbeiter auch in schwächeren Auslastungsphasen finanzieren?
Häufig wird dieser Schritt aufgrund chronischer Überarbeitung überstürzt gemacht und weniger aus diesem finanziellen-strategischen Gedanken angestoßen. Vorsicht vor der Milchmädchenrechnung „geringfügiger Mitarbeiter = 40 Stunden = 400€ pro Monat.“
Diese solltest du durch eine ordentliche strategische Kostenplanung nach zumindest diesen 4 Gesichtspunkten ersetzen:
- Erstelle ein klares Aufgabenprofil für den Mitarbeiter. Danach lässt sich die gehaltliche Einstufung auf Basis deines Branchen-Kollektivvertrags machen. Strebst du eine geringfügige Beschäftigung iHv. 425,70€ pro Monat (Stand: 2017) an, so musst du diesen Betrag durch den kollektivvertraglichen Mindestlohn dividieren, um die Anzahl der Stunden zu erhalten, die dein Mitarbeiter bei dir arbeiten kann. Im Regelfall sind das dann deutlich weniger als 40 Stunden pro Monat.
- Überlege dir, wie viele Stunden der Mitarbeiter bei dir pro Monat arbeiten muss, damit er die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich erledigen kann. Passen diese Soll-Stunden mit den vorher ausgerechneten Stunden nicht zusammen, musst du entweder die Bezahlung erhöhen oder deine Wunschaufgabenliste kürzen.
- Kalkuliere die Gehalts- und Sozialversicherungskosten: Informiere dich, ob der Mitarbeiter gem. Kollektivvertrag neben dem 13. und 14. Gehalt auch noch Anspruch auf weitere Sonderzahlungen hat. Bedenke auch, dass mindestens die Kosten für die Unfallversicherung anfallen. Nähere Informationen findest du hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html
- Bedenke die Zusatzkosten abseits des Gehalts: Die Suche nach diesem neuen Kollegen ist im Regelfall bereits mit Kosten verbunden: Schaltungen von Jobinseraten auf Online-Plattformen oder gar das Engagement eines Headhunters. Branchenunabhängig raten wir dir die Abrechnung über einen Lohnverrechner oder deinen Steuerberater zu machen. Er erledigt die fristgerechte An- und Abmeldungen beim Sozialversicherungsträger. Erkundige dich daher vorab, was dich diese Dienstleistung jährlich kosten wird.
Die Einrichtung eines Arbeitsplatzes (Laptop, Handy, Firmenwagen), die Beschaffung von Dienstbekleidung, mögliche Weiterbildungen fallen ebenso stark ins finanzielle Gewicht. Am besten stellst du die Überlegung dahingehend an, was der neue Mitarbeiter benötigt, um seine Aufgaben erledigen zu können.
Die Schlüsselfrage ist daher jene nach dem tatsächlichen Aufgabenbereich des neuen Mitarbeiters. Erst, wenn du Aufgaben benennen und ein Stundenkontingent abschätzen kannst, weißt du, welches persönliche und fachliche Kompetenzset die Person mitbringen muss und welche Arbeitszeit notwendig sein wird.
In jedem Fall kostet dich der neue Mitarbeiter Zeit – von der Suche bis hin zu dem Tag, wo er völlig eigenständig arbeiten kann. Daher raten wir in einer Zeit, wo du an deiner maximalen Kapazität kratzt, ab, auf Biegen und Brechen jemanden einzustellen. Der Frust und finanzielle Schaden könnten größer als der Nutzen sein – für beide Seiten!
Autor: Manuela Renner